Zur Aussetzung des Sonntagsfahrverbots erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Horst Förster:
„Die Aussetzung des Sonn- und Feiertagsverbots mag wünschenswert sein, gleichwohl ist diese Maßnahme ein Skandal. Denn hier wir der Rechtsstaat ganz einfach für ein Wochenende außer Kraft gesetzt. Das in § 30 StVO geregelte Fahrverbot lässt nach § 46 StVO Ausnahmen nur im Einzelfall oder für bestimmte Antragsteller, aber nicht generell zu. Der eklatante Rechtsbruch wird nicht dadurch besser, dass die unzulässige Aussetzung als ein Verzicht auf die Durchsetzung des Fahrverbots kaschiert wird.
Zudem bleibt offen, wie damit umgegangen werden soll, dass jetzt zwangsläufig gegen die EU-Verordnung über die Lenk- und Ruhezeiten verstoßen wird, weil die meisten LKW-Fahrer zum Wochenende ihre Lenkzeiten bereits verbraucht haben.
In Wahrheit geht es darum, dass die Regierung zu feige ist, das Problem beim Namen zu nennen. Denn dann müsste sie sich mit den Gewerkschaften anlegen, deren Warnstreik, mit dem sie die ganze Republik für einen Tag lahmlegen, offensichtlich nicht verhältnismäßig und damit rechtswidrig ist. Andererseits greift die Regierung mittelbar in das Streikrecht ein, indem sie die mit dem Streik bewusst herbeigeführten Folgen mit rechtswidrigen Maßnahmen abmildern will.“