Hessen: Polizeibehörde & Rundfunk gefährden das Leben von Landtagskandidaten

Gestern war ein denkwürdiger Tag. Leider unter schlechten Vorzeichen. Ausgerechnet an dem Tag, an dem sich das Verfassungskonvent für das deutsche Grundgesetz zum 75. Mal jährt, brechen sowohl Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, die Polizei und der hessische Rundfunk mit den Werten, die die Väter des Grundgesetzes allen Bürgern in unserem Land zugedacht haben. Dazu erklärt medienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thomas de Jesus Fernandes:

„Es ist ungeheuerlich, erst müssen wir am heutigen Tag erleben, dass der deutsche Bundespräsident ganz offen Vokabular aus dem Strafrecht benutzt, um Bürger auf offener Bühne dazu zu ermutigen, gegen ihm nicht genehme, aber gewählte Vertreter der Opposition vorzugehen und dann werden Adressdaten von AfD-Landtagskandidaten von der Polizei und dem hessischen Rundfunk im Internet veröffentlicht. Ich äußere hier ganz klar den Verdacht der Beihilfe zum gefährdenden Verbreiten personenbezogener Daten nach§ 126a StGB. Einmal im Netz, ist es unmöglich, diese Daten wieder zu anonymisieren. Damit nimmt sowohl die Polizei als auch der hessische Rundfunk zu mindestens billigend in Kauf, dass Mitglieder der Antifa, ähnliche Gruppierungen und weitere linksradikale gewaltbereite Personen Abgeordneten der AfD und ihren Familien nachstellen, sie bedrohen, wenn nicht sogar körperlich schwer verletzen können.

Sollte sich ebenfalls der Verdacht erhärten, dass Mitglieder der Bundesregierung aus niederen Gründen Wähler der AfD stigmatisieren und Staatsorgane missbräuchlich benutzen, mit dem Ziel der Verächtlichmachung, steht hier zudem noch der Tatbestand der Volksverhetzung im Raum. Eines ist gewiss, richtig wäre jetzt mindestens der Rücktritt des Intendanten Florian Hager, vom hessischen Rundfunk.“

AfD-Fraktion MV

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