Die Finanzämter versenden in diesen Tagen Erinnerungsschreiben zur Abgabe der Grundsteuererklärung. Hierzu erklärt der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Martin Schmidt:
„Laut Finanzministerium sind mittlerweile 84% aller erforderlichen Grundsteuerklärungen abgegeben worden. Kurz vor dem ursprünglich geplanten Fristende 31.10.2022 waren es erst 25%. Zum verlängerten Fristende 31.01.2023 waren es dann 77,7%. Diese Zahlen belegen, dass das ursprünglich Fristende für Steuerpflichtige und Berater vielfach unzumutbar kurz war. Eine Verlängerung war daher geboten. Leider hat sich Finanzminister Dr. Geue dieser Erkenntnis lange verschlossen. Aber auch die Verlängerung war in vielen Fällen noch nicht ausreichend. Mehr Rücksichtnahme und Bürgernähe der Landesregierung hätte viele Sorgen und Diskussionen erspart.
Es ist unverschämt, wenn Dr. Geue in seiner heutigen Pressemitteilung zur Abgabe mahnt mit dem Hinweis, dass die Grundsteuer für die kommunale Daseinsvorsorge unverzichtbar ist. Länder und Bund haben sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 10.04.2018 bis zum 01.07.2022 Zeit gelassen, als der Bürger endlich elektronisch Erklärungen abgeben durfte. Weil Länder und Bund trödelten, sollte der Bürger sich abhetzen. Dann muss er sich auch noch Belehrungen des Finanzministers anhören.“