Greifswald: AfD-Abgeordneter Tadsen gewinnt vor Landesverfassungsgericht

Indem das Landesverfassungsgericht heute feststellte, dass die Landesregierung die Kleine Anfrage des Abgeordneten Tadsen unvollständig beantwortete, stärkte Indem das Landesverfassungsgericht heute feststellte, dass die Landesregierung die Kleine Anfrage des Abgeordneten Tadsen unvollständig beantwortete, stärkte es die verfassungsmäßigen Rechte der Opposition. Gegenstand der Klage waren parlamentarische Fragen zu einer medial sehr stark beachteten Vergewaltigung einer Minderjährigen durch einen jungen afghanischen Asylbewerber. Zum Urteil erklärt der migrationspolitische Sprecher, Jan-Phillip Tadsen:

„Das heutige Urteil ist ein Sieg für die verfassungsrechtlich verbrieften Oppositionsrechte. Ein guter Tag für unser Land und unsere Demokratie. Die Landesregierung ist aufgefordert, nicht länger mit fadenscheinigen Argumenten unseren Fragen zur Kriminalität im Kontext der Migrationskrise aus dem Weg zu gehen.

Bis zu 80 Prozent der Bürger Mecklenburg-Vorpommerns sind mit der Migrationspolitik unzufrieden. Dieses Urteil sollte Frau Schwesig und Herrn Pegel darin ermahnen, diese Stimmung in der Bevölkerung nicht länger zu ignorieren und verfassungsmäßig verbriefte Oppositionsrechte ernst zu nehmen. Dieser Anspruch hätte schon mit Blick auf unsere Landesverfassung eine Selbstverständlichkeit sein müssen.“

AfD-Fraktion MV

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