Gesetz für die Tonne: Grüne Geschirr-Gängelei wird nicht umgesetzt

Seit Beginn des Jahres müssen Letztvertreiber, die Einwegverpackungen für Speisen und Getränke verwenden, nun auch eine Mehrweg-Alternative anbieten. Als Letztvertreiber gelten zum Beispiel der Einzelhandel, Bäckereien, Imbisse, Bistros, Cafés und Restaurants, Kantinen, Mensen, Kinos sowie sonstige Veranstaltungsstätten, die Lebensmittel zum Mitnehmen in solchen Verpackungen anbieten. Laut Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion gab es bisher dazu nur eine anlassbezogene Kontrolle in Mecklenburg-Vorpommern. Dazu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Martin Schmidt:

„Das Scheitern des Staates ist in jedem Bereich omnipräsent. Selbst bei simplen Dingen wie Verpackungsgesetzen funktioniert nichts. Natürlich ist das Verpackungsgesetz völlig daneben, wenn es darum geht die Bürger zur Mehrweggeschirrnutzung zu erziehen. Aber Gesetz ist nun einmal gesetzt. Fast fünf Monate sind vergangen und bisher wurde nur eine einzige Kontrolle durchgeführt. Und das nur, weil ein Bürger sich beschwerte und trotz Meldeportalen von Greenpeace und Co. Sehenden Auges müssen doch beispielsweise Oberbürgermeister Dr. Badenschier oder Ministerpräsidentin Schwesig in Schwerin mal essen gegangen sein. Ist denn da wirklich nichts aufgefallen? Oder hat man jetzt gemerkt, dass man den Gastronomen einfach nur Aufwand aufhalst und es eh kaum nachgefragt wird.

Für Gastronomen ist das sicherlich in diesem Fall eine Erleichterung, dass in unserem Land kein Rechtsstaat mehr existiert. Die Bürger wollen keine Mehrwegverpackung angedreht bekommen, wenn sie sich was bestellen oder mitnehmen. Sie wollen ja eben nicht abwaschen oder Dinge mit sich rumtragen. Deswegen gibt es Einwegverpackungen. Das wissen auch die Gastronomen, die häufig auf dem Mehrweggeschirr sitzenbleiben oder das gar nicht erst anschaffen, ohne Aufforderung der Ordnungsbehörden. Scheinbar haben aber auch die Ordnungsbehörden in unserem Land nicht mal eine Zahl an potenziellen Betrieben, die kontrolliert werden müssten. Eine Einplanung von Vollzeitäquivalenten, die eine Umsetzung prüfen sollten, geschieht nicht.

Die Landesregierung muss nun offen ansprechen, dass das Gesetz für die Tonne ist und sich nicht unter jovialem Beschwichtigen herausreden.  Die faktischen Vollzugsdefizite müssen abgestellt werden oder die Landesregierung muss auf Bundesebene ein Recycling des Gesetzes verlangen.“

Redaktioneller Hinweis:

Anfrage der AfD-Fraktion und Antwort der Landesregierung: https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Parlamentsdokumente/Drucksachen/8_Wahlperiode/D08-1000/Drs08-1978.pdf

AfD-Fraktion MV

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