Im April des letzten Jahres hatte der Abgeordnete Bruhn der Fraktion DIE LINKE im Landtag die AfD-Abgeordneten Schult und Stein beschuldigt, sein parkinsonbedingtes Zittern imitiert zu haben, weswegen er sie als „politische und menschliche Arschlöcher“ bezeichnete. Daraufhin verbreiteten u. a. die Kreisverbände der Partei DIE LINKE Vorpommern-Rügen und Rostock eine Pressemitteilung des Vorsitzenden der Partei in MV Hennis Herbst, in der dieser undifferenziert die gesamte AfD-Fraktion bezichtigte, die Krankheitssymptome des Abgeordneten Bruhn imitiert zu haben, weshalb deren sämtliche Mitglieder politische und menschliche Arschlöcher seien. Die Mitglieder der AfD-Fraktion haben wegen dieser unwahren Behauptung und der damit verbundenen Beleidigung von den genannten Kreisverbänden vor den Landgerichten Rostock und Stralsund jeweils ein Unterlassen der Verbreitung gefordert. Nachdem diese Anträge ganz (Landgericht Stralsund) bzw. teilweise (Landgericht Rostock) abgewiesen worden waren, verbot das Oberlandesgericht Rostock im Berufungsverfahren den Kreisverbänden nun die genannten Äußerungen.
Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion Enrico Schult:
„Die Urteile des OLG Rostock sind für mich eine Genugtuung, weil hierdurch unwahre Behauptungen, mit denen ich persönlich angegriffen wurde und meine charakterliche Integrität beschädigt werden sollte, untersagt werden. Die LINKE hat hier nicht nur, wie sie es sonst tut, die Politik der AfD unsachlich und aggressiv kritisiert, sondern wahllos mit unwahren Vorwürfen meine Person und die meiner Fraktionskollegen angegriffen. Dem hat das OLG Rostock nun einen Riegel vorgeschoben. Wir werden weiter sachlich für unsere politischen Überzeugungen streiten, anstatt infame Lügen über die politischen Mitbewerber zu verbreiten.“
Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion Thore Stein fügt hinzu:
„Die Urteile der beiden Landgerichte konnten aus unserer Sicht keinen Bestand haben, weil sie den Kreisverbänden der Linkspartei, völlig ohne dass diese ihre Vorwürfe in irgendeiner Weise belegen mussten, gestatteten, unwahre und ehrenrührige Behauptungen über mich und meine Fraktionskollegen zu verbreiten. Kein Abgeordneter, auch der anderen Fraktionen oder das Landtagspräsidium haben das behauptete Verhalten im Landtag registriert, was zwangsläufig hätte passieren müssen, wenn die Vorwürfe zugetroffen hätten. Dies zeigt, worum es Herrn Bruhn, Herrn Herbst und der Linkspartei ging: Wahrheitswidrig mit Dreck werfen. Das ist nun unterbunden worden.“