Aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zur Umsetzung des Bürgerbeteiligungsgesetzes geht hervor, dass sich kaum finanzieller Mehrwert für die Gesellschaft gebildet hat. Auch die Datenlage ist nicht vollständig und diffus. Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Martin Schmidt:
„Was wurde den Bürgern nicht alles seit 2016 an Renditen versprochen. Die windigen Finanzberater von der SPD versprachen das Grüne aus dem Himmel. Wer Windräder vor der Haustür erträgt, der solle davon profitieren. Gemeinden sollen sich den Haushalt aufpolieren können. Bürger hätten ein gutes passives Einkommen an der Hand, wenn sie denn Nachteile von den Windrädern in Kauf nähmen. Nun veröffentlicht man keine Daten zu etwaigen Renditen.
Vielmehr stellt sich heraus, dass beispielsweise für Gemeinden wie Lübesse, Hoort oder Lübz um die 1000 – 1200 Euro jährlich als Ausgleichsabgaben an die Kommune fließen. Da ist unter dem Strich wahrscheinlich der Verwaltungsaufwand höher als der Gewinn. Auch die Nachfragen von einzelnen Bürgern halten sich im äußerst niedrigen Bereich. Scheinbar bekommt niemand etwas davon mit oder will sich nicht an den Windenergieunternehmungen beteiligen. Auch seitens der Unternehmen wurde nur in zwei Fällen ein Sparprodukt an die Bürger offeriert.
Die Landesregierung muss ihr Gesetz evaluieren. Wenn sich nach sieben Jahren immer noch kaum etwas bewegt, muss man ein Gesetz als gescheitert benennen. Investitionen in Spar- oder Vermögensanlagen sind nichts, was man den Bürgern und Kommunen aufschwatzen soll. Der vergangene Kommunalfinanzbericht des Landesrechnungshofes verdeutlichte auch mangelndes Wissen über Finanzanlagen in den Kommunen. Im Plenum forderten wir deshalb bereits eine Art Richtlinie und Informationsdokumente von der Landesregierung, die über Finanzanlagen für Kommunen aufklärt, ähnlich wie es in Hessen erarbeitet wird.“