Zur Meldung, dass die am Finanzgericht Hamburg anhängigen Eilverfahren im Fall der vor Rügen vor Anker liegenden Eventin eigestellt wurden, erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Horst Förster:
„Die Einstellung liest sich auf den ersten Blick wie ein Rückzieher des Gerichts. Indessen ist das Gegenteil der Fall. Denn die Einstellung erfolgte nur deshalb, weil die Bundeszollverwaltung verbindlich erklärt hat, bis zur Entscheidung im Hauptverfahren keine weiteren Einziehungs- oder Verwertungsmaßnahmen an Schiff oder Ladung vorzunehmen. Genau dies war dem Zoll bereits durch die Entscheidungen des Finanzgerichts Greifswald und des Bundesfinanzhofs untersagt worden.
Die Stillhalteerklärung des Zolls erklärt sich plausibel nur damit, dass vom Finanzgericht Hamburg keine andere Entscheidung als die des Bundesfinanzhofs zu erwarten war. Der Rückzieher des Zolls ist also nicht besserer Einsicht geschuldet, sondern allein der Befürchtung, dass auch Hamburg als drittes Gericht sich der Auffassung der anderen Gerichte anschließen würde, wonach die Beschlagnahme des Öltankers wegen Verstoßes gegen das völkerrechtlich anerkannte Nothafenrecht rechtswidrig ist.
Es ist also eher die hartnäckige Uneinsichtigkeit der Bundeszollverwaltung bzw. der Bundesregierung zu beklagen, der fragwürdige Sanktionen wichtiger zu sein scheinen als Rügen und die Ostsee vor dem Risiko einer Umweltkatastrophe ungeahnten Ausmaßes zu bewahren.
Denn das Risiko, dass sich das Schiff durch Sturm vom Anker losreißen oder durch einen Anschlag leck schlagen könnte, ist ganz real. Die Landesregierung duckt sich im Grunde weg. Sie hat zwar ebenfalls die Freigabe der Eventin gefordert, einen entsprechenden Antrag der AfD-Fraktion, der dieser Forderung durch einen Beschluss des Landtags Nachdruck verleihen sollte, haben Schwesig und ihre SPD allerdings abgelehnt.“