Zum Ergebnis eines von Landtagspräsidentin Hesse beauftragten Rechtsgutachtens zur Verfassungsmäßigkeit des Kita-Volksbegehrens erklärt der bildungspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Enrico Schult:
„Das Rechtsgutachten, das von Landtagspräsidentin Hesse (SPD) beauftragt wurde, kommt zu dem Schluss, dass das Volksbegehren sich wie ein Haushaltsgesetz auswirke und gegen die Landesverfassung verstoße. Nun gibt es in der Rechtswissenschaft bekanntermaßen verschiedene Auslegungsmöglichkeiten. Es wird auf jeden Fall deutlich, dass die Landesregierung bei den Kitas stark unter Druck geraten ist und das Ergebnis des Gutachtens eine hilfreiche Argumentationsgrundlage für ihre Position liefert.
Indem das Volksbegehren als unzulässig bewertet wird, wird die direkte Demokratie verhindert, die man an anderer Stelle mit Verve zu verteidigen vorgibt. Die AfD beabsichtigt dagegen, die direkte Demokratie zu stärken, indem die zu erreichenden Quoren gesenkt oder ganz abgeschafft werden.
Es scheint überaus zweifelhaft, etablierte parlamentarische Verfahren der direkten Demokratie zu untergraben, indem man auf den Landeshaushalt abstellt. Fast jedes vom Bürger initiierte Volksbegehren kostet demnach Geld und hat daher auch Relevanz für den Haushalt. Nach diesem Gutachten wäre jedes Volksbegehren zum Scheitern verurteilt. Hier muss im Zweifelsfall das Landesverfassungsgericht angerufen werden – die AfD-Fraktion steht dafür jedenfalls bereit, um die Zulässigkeit prüfen zu lassen.
Wir als AfD-Landtagsfraktion MV unterstützen das Volksbegehren nach wie vor – genauso wie die vorangegangene Volksinitiative. Die Betreuungsschlüssel in den Kitas müssen dauerhaft gesenkt und die Betreuungsqualität strukturell verbessert werden. MV hat hier deutlichen Nachholbedarf. Gutachtentricksereien ändern daran nichts!“