Einbürgerungen in MV: Staatsangehörigkeitsrecht muss wieder verschärft werden!

Die Zahl der jährlichen Einbürgerungsanträge hat sich in Mecklenburg-Vorpommern von 2019 auf 2023 um das Vierfache erhöht. Zwischen den jeweils zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städte gibt es deutliche Unterschiede in der Einbürgerungspraxis. Das ergibt sich aus der Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Dazu erklärt der migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jan-Phillip Tadsen:

„Im Jahr 2019 wurden in Mecklenburg-Vorpommern 641 Einbürgerungsanträge gestellt; im Jahr 2023 waren es 2518. Zuständig für Einbürgerungen sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Bei diesem rasanten Anstieg muss man sich fragen, ob die Kapazität der Behörden für die ordnungsgemäße Bearbeitung aller Anträge ausreicht. So kamen in der Hansestadt Rostock im Jahr 2019 rechnerisch 43 Anträge auf einen Bearbeiter. Im Jahr 2023 waren es 119 Anträge pro Bearbeiter. Durch diese zunehmende Arbeitsbelastung der Behörden aufgrund der ungelösten Migrationskrise besteht die Gefahr, dass Anträge durchgewunken werden.

Beim Verhältnis Einbürgerungen zu Einbürgerungsanträge gibt es erhebliche und aufklärungsbedürftige Unterschiede zwischen den zuständigen Behörden. Bei zusammenfassender Betrachtung der Jahre 2019 bis 2023 gab es in ganz Mecklenburg-Vorpommern 5266 Einbürgerungen bei 7983 Anträgen, die Erfolgsquote liegt also bei rund 66%. Im Landkreis Rostock liegt diese Quote bei 31%, im Landkreis Vorpommern-Greifswald bei 83%. Wird im Landkreis Rostock gewissenhaft geprüft und in Vorpommern-Greifswald die deutsche Staatsangehörigkeit verramscht?

Zweifel an der Einbürgerungspraxis im Land weckt die Tatsache, dass es von 2014 bis 2023 keinen einzigen Fall der Rücknahme einer Einbürgerung nach § 35 Staatsangehörigkeitsgesetz gab. Diese Rücknahme kann erfolgen, wenn die Einbürgerung durch arglistige Täuschung oder vorsätzlich falsche Angaben erwirkt wurde. Es ist allgemein bekannt, dass ausreisepflichtige Personen häufig Passverluste vortäuschen, damit sie nicht abgeschoben werden können. Wenn Lüge und Täuschung für einige legitimes Mittel zur Verlängerung des Aufenthalts sind, warum nicht auch zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit?

Die vorliegenden Zahlen bestätigen die Haltung der AfD-Fraktion: Die Einbürgerung kann nur am Ende einer erfolgreichen Integration stehen. Gerade weil es keinen Unterschied in Rechten und Pflichten zwischen eingebürgerten und geborenen Deutschen geben darf, muss der Einbürgerungsprozess über jeden Zweifel erhaben sein. In diesem Sinne muss das geltende Staatsangehörigkeitsrecht für eine wirksame Politik der Integrationsfähigkeit angepasst und verschärft werden.“

AfD-Fraktion MV

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