Diskreditierung der AfD: Verletzt Schwesig ihre Neutralitätspflicht?

Im Zuge der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichtes, wonach die ‚Die Heimat‘ für sechs Jahre keine staatlichen Mittel mehr erhält, äußerte sich Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, auf ihrem Facebookauftritt, dass dies auch für die AfD geprüft werden müsse. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der AfD, Nikolaus Kramer:


„Das Verletzen der Neutralitätspflicht scheint für SPD-Funktionäre Gang und Gäbe zu sein. Die Ministerpräsidentin nutzt, wie ihre Amtskollegin in Rheinland-Pfalz, die Social-Media-Kanäle der Staatskanzlei, um gegen die AfD mobil zu machen. Das Urteil als Argument gegen die größte Oppositionspartei ins Feld zu führen, belegt, dass Rot-Rot politisch blank dasteht. Jetzt soll es die Justiz richten und wird rhetorisch gegen die umfragestärkste Partei in Stellung gebracht. Soll auf diese Weise medial Druck auf die Richter aufgebaut werden?


In der Staatskanzlei liegen die Nerven blank. Es ist nicht nur unredlich, sondern brandgefährlich, rund ein Drittel der Wähler ihrer Stimme berauben zu wollen.“

AfD-Fraktion MV

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