Die Beauftragung des Rechtsanwalts zur Abwicklung der Klimaschutz-Stiftung MV ist reine Steuerverschwendung

Die Landtagspräsidentin hat nunmehr einen Hamburger Anwalt beauftragt, der prüfen soll, ob es Möglichkeiten zur Umsetzung des Landtagsbeschlusses vom 1. März 2022 zur Auflösung der Stiftung gebe. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Horst Förster:

„Sowohl die Landesregierung als auch der Stiftungsvorstand haben bereits Gutachten eingeholt. Der Landtag hat sich mehrfach mit der Problematik befasst. Dabei hat sich zweifelsfrei ergeben, dass eine rechtskonforme Auflösung der Stiftung nicht möglich ist. Zu Recht weist der Stiftungsvorstand darauf hin, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Auflösung nicht vorliegen. Daran kann auch ein neues Gefälligkeitsgutachten nichts ändern. Die Auflösung ist auch nicht verhandelbar. Es ist Zeit, dies anzuerkennen und die Debatte über eine Auflösung zu beenden anstatt mit Steuermitteln zur Gesichtswahrung ein weiteres Gutachten zu einer Frage einzuholen, die längst beantwortet ist. Die AfD hat hierzu einen Antrag für das anstehende Plenum gestellt.“

AfD-Fraktion MV

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