DDR-Doping-Opfer: Rechtslage anpassen – Gesetzesnovellierung notwendig

Zur heutigen Landespressekonferenz zu DDR-Sportgeschädigten erklärt der sportpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thomas de Jesus Fernandes:

„DDR-Dopingopfer haben ihr Leben lang mit Folgeschäden zu kämpfen. Umso wichtiger ist es, dass es eindeutige rechtliche Grundlagen gibt, um die Anerkennung ihrer erlittenen Schäden zu erleichtern. Der Spielball liegt aktuell im Bundestag, um die Betroffenen in das Rehabilitierungsgesetz aufzunehmen. Den Geschädigten ist der langwierige und kräftezehrende Gang vors Gericht nicht vermittelbar. Über dreißig Jahre nach dem Ende der DDR käme die Regelung zwar spät, aber immer noch früh genug, um zumindest einigen Betroffenen ein Stück Gerechtigkeit zurückkommen zu lassen.

Neben der gesetzlichen Regelung sind auch eine gesellschaftliche Aufarbeitung und Enttabuisierung des Themas wichtig. Viele Opfer schämen sich oder sind sich ihrer erlittenen Schäden nicht bewusst und leben mit unerklärlichen Beeinträchtigungen, welche auf ein unbewusstes Doping zu DDR-Zeiten zurückzuführen sind. Daher sind die Forschungen an der Universität Rostock und die Arbeit der Beauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur von immenser Bedeutung.“

AfD-Fraktion MV

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