Die Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion endet in Mecklenburg-Vorpommern am 12. Februar 2023. Damit sind fast alle staatlichen Corona-Maßnahmen beendet. Nur bei dem Besuch einer Pflegeeinrichtungen oder eines Krankenhauses gilt für ungeimpfte Personen weiterhin ein negativer Testnachweis und in den selbigen und Arztpraxen weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske. Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thomas de Jesus Fernandes:
„Beim Besuch der Liebsten im Krankenhaus endet die Zweiklassengesellschaft weiterhin nicht. Alleine Menschen mit der zweifelhaften Impfung brauchen keinen Testnachweis mehr, um Freunde oder Angehörige in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern zu besuchen.
Dabei ist die Wirksamkeit der Impfung weiter fraglich. Vor einer Corona-Infektion schützt diese nämlich nachweislich nicht. Interessant wäre es, endlich im ausreichenden Maße die Impfnebenwirkungen zu erforschen. Aber davor fürchtet sich die Landesregierung.
Maske beim Arzt? Kann sinnvoll sein, muss aber nicht vorgeschrieben werden. Auch hier sollte jeder Patient selbst entscheiden können. Gerade bei bestimmten Krankheiten kann das Tragen einer Maske zur Tortur werden. Die Landesregierung muss endlich die eigenen Fehler einsehen und den Corona-Irrsinn vollumfänglich beenden!“