Laut Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zum Thema Corona-Bußgelder ergeben sich erhebliche Unterschiede in der Bußgeld-Praxis zwischen den Landkreisen. Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Martin Schmidt:
„Lange ist es nicht her, dass man noch überall Masken tragen musste, Spielplätze wie Tatorte abgesperrt wurden, die Bratwurst auf dem Weihnachtsmarkt nur mit Impfung und Test erhältlich war oder es Ausgangssperren und Bewegungsradius gab. Im Nachhinein schämen sich viele dafür, all diesen Unsinn mitgemacht zu haben. Aber auch während der Pandemie waren nicht alle Ordnungsbehörden gleich von den Maßnahmen überzeugt. Die Zahl der eingeleiteten Verfahren je Einwohner ist in Schwerin besonders stark.
Die Durchsetzung der Corona-Maßnahmen wurde scheinbar je nach Landkreis anders gehandhabt. Insbesondere in der Landeshauptstadt Schwerin und in Vorpommern-Rügen schien man da besonders hinterher zu sein. 282.230,50 Euro sackte der Schweriner Oberbürgermeister Dr. med. Rico Badenschier an Bußgeldern ein. Das sind 2,95 Euro je Einwohner Zum Vergleich kann man den Landkreis Ludwigslust-Parchim heranziehen. Gerade einmal 4.807,50 Euro kamen seit 2020 zusammen, was gerade einmal 2 Cent pro Einwohner ausmachte. Ein Verhältnis von 1 zu 147,5 im Ergebnis sollte zu denken geben.
Die Landesregierung sollte nun prüfen, ob nicht einige der Maßnahmen als zu überzogen zurückgewiesen werden können oder dies sogar durch Gerichte so entschieden wurde. Eine Rückzahlung der Bußgelder aus der Landeskasse und eine öffentliche Entschuldigung wären das Mindeste. Die Kommunalaufsicht und der Landesrechnungshof sollten prüfen, ob sich nicht einige Akteure mithilfe von Bußgeldern die klamme Kasse gesundstoßen wollten.“