Für die westliche Ostsee hat die EU-Kommission ein Ende der Ausnahmeregelung vom Hering-Fangverbot vorgeschlagen. Die Fangmöglichkeiten für fast alle Fischbestände sollen sich 2026 deutlich verringern. Ausnahmen bilden lediglich Sprotte, Hering in der mittleren Ostsee und Lachs im Finnischen Meerbusen. Der fischereipolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Paul Joachim Timm, erklärt dazu:
„Fischer in der deutschen Ostsee dürfen derzeit mit kleinen Booten und Stellnetzen gezielt Heringe fangen, ebenso ist Hering als Beifang erlaubt. Nun will die Kommission, dass für Heringe aus der westlichen Ostsee nur die Beifang-Regelung bleibt. Damit entfiele die Hälfte der bisher zulässigen Quote (394 Tonnen).
Wir als AfD lehnen das entschieden ab, weil es die Ostseefischer drangsaliert, das norddeutsche Kulturgut der Fischerei angreift und im Übrigen die fachliche Begründung der Kommission nicht überzeugt.
EU-Länder müssen sich auch gar nicht die Empfehlungen der Kommission – die vom Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES) stammen – zu eigen machen. Die nationalen Fischereiminister entscheiden frei im Rahmen ihrer nächsten Sitzung im Oktober diesen Jahres.
Bis dahin fordern wir das Kabinett Schwesig dazu auf, Bundesumweltminister Schneider zur Stimmabgabe für die Ostsee-Fischerei und gegen die Novelle der EU-Kommission zu bewegen.
Die Fischerei und Mecklenburg-Vorpommern: Das gehört zusammen! Lasst uns diese Branche und Eigenkultur für die Zukunft sichern.“