Der Innenminister informierte heute auf Antrag der AfD-Fraktion im Innenausschuss über die vom Land geplante Bezahlkarte für Asylbewerber. Dazu erklärt der migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jan-Phillip Tadsen:
„Die heutigen Ausführungen des Innenministeriums lassen weiterhin Fragen offen. Der Ausschluss von Online-Käufen und der Nutzung von Geldtransfers z.B. über Western Union ist zwar Teil der Ausschreibung, die Umsetzungsmöglichkeit ist aber technisch zweifelhaft. Gerade dieser Ausschluss ist aber elementarer Baustein, um Rücküberweisungen zu unterbinden und damit wirtschaftliche Anreize für Migration abzubauen. Weiterhin konnte das Innenministerium nicht konkret beantworten, inwieweit Asylbewerber, die spätestens nach 18 Monaten in das System der Sozialhilfe wechseln, auch dann noch vom Bezahlkartensystem betroffen sind. Für diesen Personenkreis sind aufgrund des Bezugs von Wohngeld und anderen Leistungen besonders Transfers ins Ausland zu befürchten. Die Landesregierung muss sich dafür einsetzen, dass auf Bundesebene gesetzgeberische Anpassungen für ein verfassungsrechtlich maximal ausgereiztes und betrugssicheres Kartensystem vorgenommen werden.“