Betroffene mit einbeziehen – Raumordnung und Landesplanung regionaler verankern

Zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erklärt der umweltschutzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thore Stein:

„Bedingt durch das sogenannte Wind-an-Land-Gesetz, welches zu Jahresbeginn in Kraft trat, sollen zukünftig 2,1 Prozent der Landesfläche Mecklenburg-Vorpommerns als Windeignungsgebiete ausgewiesen werden. Dies hat nicht nur weitreichende Auswirkungen auf den Naturschutz, sondern betrifft auch die im ländlichen Raum lebenden Menschen in immer stärkerem Maße. Aus diesem Grund fordern wir ein deutlich gewichtigeres Mitspracherecht für die Betroffenen. Allein die schier endlose Anzahl an Bürgerinitiativen im ländlichen Raum zeigt, dass nicht nur die großen Städte und Mittelzentren, sondern eben ganz besonders die kleineren Gemeinden, die meist direkt von den Windparks betroffen sind, eine Stimme bei den Gebietsausweisungen brauchen.

Die Aufgaben der vier Regionalen Planungsverbände haben sich durch die massive Ausweisung der neuen Windkrafteignungsgebiete deutlich erweitert. Daher fordern wir mit unserem Gesetzesentwurf, dass die Regionalen Planungsverbände auch die Grundzentren in die Planung mit einbeziehen müssen. Nur so kann gewährleistet werden, dass bei dem sprunghaften Anstieg des Windkraftausbaus, die tatsächlich betroffenen Menschen in unserem Land mehr Gehör finden.“

AfD-Fraktion MV

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