Artikel 146 GG umsetzen, nicht streichen!

Zum von der Ministerpräsidentin unterstützten Vorschlag des Bürgerrechtlers Markus Meckel, den Vorläufigkeitscharakter des Grundgesetzes (GG) durch Streichung von Art. 146 GG zu beenden, erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Horst Förster:

„Mit der Änderung des Art. 146 GG im Zuge der Wiedervereinigung wurde die Kernaussage, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit an dem Tage verliert, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom ganzen deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist, bewusst aufrechterhalten.

Es war sicherlich ein Fehler, das Grundgesetz damals dem Volk nicht zur Abstimmung vorzulegen. Dieser Fehler kann aber nicht dadurch repariert werden, dass Art. 146 einfach gestrichen wird. Denn damit würde zwar aus dem Provisorium Grundgesetz formal endgültig eine Verfassung, aber eben nicht die, die sich das Grundgesetz vorgestellt hat, nämlich eine solche, die vom ganzen deutschen Volk in freier Entscheidung angenommen worden ist. Vielmehr hätten wir dann eine allein von den Parteien und nicht vom Volk beschlossene Verfassung. Das wäre ein nachhaltiger Geburtsfehler, was die Akzeptanz des Grundgesetzes dauerhaft schädigen würde.

Die ersatzlose Streichung des Art. 146 GG wäre politisch nichts anderes als ein im Gewand der Verfassungsänderung vorgenommener, weil dem Geist des Grundgesetzes widersprechender Verfassungsbruch. Die Diskussion zeigt, wie leichtfertig Politiker der Altparteien bereit sind, den Willen des Volkes als unmaßgeblich zu betrachten.“

AfD-Fraktion MV

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