Zu der Neuigkeit, dass die EU-Kommission die anlasslose Chatkontrolle im Kontext pädophiler Kriminalität nicht weiterverfolgt, erklärt der digitalisierungspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Jens-Holger Schneider:
„Wir begrüßen diese richtige Entscheidung und danken allen, denen Freiheit und Bürgerrechte auch in den Sozialen Medien und im Internet wichtig sind. Kinder- und Jugendschutz vor pädophilen Verbrechern bleibt unverändert eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – die allerdings nicht mit der staatlich verordneten Einschränkung von Bürgerrechten durch anlasslose und flächendeckende Überwachung unschuldiger Bürger erreicht werden kann.
Konsequenter Opferschutz muss grundsätzlich Vorrang behalten und bei der Wahl der Mittel im Kampf gegen Verbrechen hat der Staat Rechte abzuwägen sowie Maß zu halten.“