Die rot-rote Landesregierung hat in der letzten Landtagssitzung ein Gesetz zum Bürokratieabbau beschlossen, das von der Wirtschaft als unzureichend und ohne wesentliche Entlastungswirkung kritisiert wird. Dazu erklärt der finanz- und wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Martin Schmidt:
„Ein großer Teil der Änderungen im Bürokratieentlastungsgesetz der Landesregierung beschränkt sich auf Wortänderungen, die Anpassung von Formalitäten oder die Beseitigung von Redundanzen. Ein anderer Fortschritt besteht darin, dass manche Verfahren nun per E-Mail erledigt werden können. Dies sollte im Jahr 2026 kein Grund zum Jubeln sein.
Wir schließen uns insbesondere der Meinung der Wirtschaft an. Das Gesetz bringt der Wirtschaft nahezu keine spürbare Unterstützung. Es ist zwar besser als nichts, wie bereits im Landtag kritisiert wurde. In Wahrheit jedoch wachsen die Gesetze und Verordnungen seit 2023 massiv an. An dieser Stelle muss gekürzt und gestrichen werden. Formale Anpassungen bei drei Wörtern im Landesbienenrecht oder den Gültigkeitsfristen von Heilwaldverordnungen helfen keinem Handwerker, Metallbauer oder Gastronomen. Die Wirtschaft hat zu Recht andere Erwartungen.“