Gericht kippt Düngeverordnungen – Triumph für unsere Landwirte und den gesunden Menschenverstand

Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, sämtliche Landesdüngeverordnungen für unwirksam zu erklären, erklärt der agrarpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jens Schulze-Wiehenbrauk:

„Dieses Urteil ist ein Paukenschlag und eine längst überfällige Ohrfeige für die grün-ideologisch geprägte Agrarpolitik der vergangenen Jahre! Das Bundesverwaltungsgericht hat unmissverständlich festgestellt, dass die Landesdüngeverordnungen rechtswidrig waren. Damit wurde bestätigt, was die AfD und zahlreiche Landwirte seit Jahren anprangern: Die Ausweisung der sogenannten ‚roten Gebiete‘ erfolgte auf Basis fehlerhafter und unvollständiger Messdaten – mit gravierenden Folgen für die Betriebe.

Das Gerichtsurteil ist ein Triumph für den Rechtsstaat und ein Befreiungsschlag für unsere Landwirte. Viele mussten jahrelang mit massiven Einschränkungen leben, obwohl sie sauber und verantwortungsbewusst wirtschaften. Besonders absurd war, dass in etlichen Regionen ganze Flächen als ‚nitratbelastet‘ eingestuft wurden, obwohl dort nie ein Grenzwert überschritten wurde.

Jetzt muss endlich eine sachliche und rechtssichere Grundlage geschaffen werden, die auf tatsächlichen Fakten beruht und nicht auf politischen Wunschbildern. Die Landwirte brauchen Planungssicherheit, Vertrauen und Respekt statt pauschaler Verdächtigungen und bürokratischer Schikanen.

Wir fordern, dass Bund und Länder aus diesem Urteil die richtigen Konsequenzen ziehen: Eine neue, praxisnahe Düngeverordnung muss her, die wissenschaftlich fundiert ist und den realen Gegebenheiten vor Ort gerecht wird. Nur so kann unsere heimische Landwirtschaft eine Zukunft haben.“

AfD-Fraktion MV

Unsere Verantwortung sind die Bürger! Gemeinsam werden wir stärkste Kraft in Mecklenburg-Vorpommern. Für unser Land und unsere Kinder!

KONTAKT