Von 2020 bis 2024 hat das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege (LAKD) insgesamt 331 Anträge der unteren Denkmalschutzbehörden auf Aufhebung des Denkmalschutzstatus für Baudenkmäler bearbeitet. Dies geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Grund für die Beantragung war jeweils der Verlust der Denkmaleigenschaft infolge fehlender oder stark veränderter Originalsubstanz. Dabei wurden lediglich 59 Anträge abgelehnt, weil hier die Denkmaleigenschaft weiterhin gegeben war. Dazu erklärt der denkmalschutzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thore Stein:
„Der Verlust von Baudenkmälern durch Austragung aus den Denkmallisten der Landkreise offenbart die Unzureichende Unterstützung von Denkmaleigentümern in Mecklenburg-Vorpommern. Offenbar fühlen sich viele Denkmaleigentümer allein gelassen bei der ihnen gesetzlich auferlegten Pflicht zur Pflege und Erhalt ihrer Baudenkmäler.
Die Kosten für Handwerk, insbesondere traditionelle Gewerke, für besondere Materialien und aufwendige Techniken steigen seit Jahren kontinuierlich stark an. Die bereitgestellten Landesmittel für die Denkmalpflege stagnieren hingegen seit vielen Jahren auf dem gleichen Niveau und bilden diesen Mehrbedarf in keiner Weise ab.
Trotz vermeintlichen Schutzes gehen so jedes Jahr viele Denkmale in Mecklenburg-Vorpommern unwiederbringlich verloren – und jedes verlorene Denkmal ist auch ein Stück verlorene Erinnerung, Identität und Kultur. Wir fordern die Landesregierung daher erneut auf den Denkmalschutz endlich ernst zu nehmen und dazu gehört vor allem die finanzielle Entlastung von Denkmaleigentümern durch höhere Mittelansätze im Haushalt und niedrigschwellige Förderprogramme für Denkmalsanierungen.
Weder die Tatsache, dass ein Denkmal seinen Schutzstatus verliert, noch Denkmalverluste oder Abrisspläne werden derzeit der Öffentlichkeit transparent und rechtzeitig dargelegt. Das Denkmalschutzgesetz sieht derzeit keine Öffentlichkeitsbeteiligung vor, insofern wurden alle Entscheidungen ohne Vorabinformation der Öffentlichkeit getroffen und somit bleibt dem Bürger der schleichende Verlust des Kulturerbes weitestgehend verborgen.“