Der Fall TV Schwerin und warum Privatsender keine Bittsteller in der Staatskanzlei werden dürfen

Die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zeigt, dass im Gegensatz zu den Aussagen von TV Schwerin dem Sender Landesmittel in den Jahren 2021 und 2023 im Rahmen von anlassbezogenen Förderprojekten der MMV zur Verfügung gestellt wurden. Dazu erklärt der medienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thomas de Jesus Fernandes:

„Wer als TV-Sender Fördermittel nimmt, ist damit aber auch allen Steuerzahlern in MV verpflichtet. Die Ausgrenzung der AfD während der Wahlkampfzeit wird dabei noch fragwürdiger. TV Schwerin ist vor allem dadurch aufgefallen, dass in einer aggressiven, boulevardistischen und lückenhaften Weise über die AfD berichtet wird und dabei jegliche journalistischen Qualitätskriterien über Bord geworfen wurden.

Dabei spricht nichts dagegen, wenn Medien Parteien kritisch begleiten, das ist ihre Aufgabe. Die Berichterstattung von TV Schwerin hat aber gerade während der so sensiblen Wahlkampfzeit nichts mit einer neutralen TV-Berichterstattung zu schaffen gehabt, sondern erinnerte an regierungsnaher Politikpropaganda.

Die Landesregierung beabsichtigt Förderungen dieser Art zu verstetigen. Dies sehen wir kritisch, da Privatsender dadurch zu Bittsteller in der Staatskanzlei werden und die Unabhängigkeit gefährdet.

Unser Gegenvorschlag: Gelder, wenn zwingend notwendig, nur aus unabhängigen aus Lottomitteln, prozentual verstetigt!“

AfD-Fraktion MV

Unsere Verantwortung sind die Bürger! Gemeinsam werden wir stärkste Kraft in Mecklenburg-Vorpommern. Für unser Land und unsere Kinder!

KONTAKT