Ausweisung nach Terrorverherrlichung: Unausgegoren und nicht umsetzbar

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) brachte den Vorschlag, in Deutschland lebende Menschen ohne deutschen Pass bei Terrorverherrlichung im Netz ausweisen zu können. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Horst Förster:

„Dabei handelt es sich lediglich um populistischen Aktionismus. Denn im Alltag wird es für die Staatsanwaltschaften schwer umsetzbar sein, welches Meinungsäußerung oder tatschlich Terrorverherrlichung ist. Der ohnehin personell dünn ausgestattete Justizapparat stünde vor unlösbaren Problemen.

Wie soll eine fundierte Differenzierung erfolgen? Äußerungen zu Militäroperationen der Hamas oder der israelischen Armee wären, je nach Weltbild, als Terrorverherrlichung oder Selbstverteidigung zu bewerten. Das macht eine neutrale strafrechtliche Bewertung sehr schwierig. Darüber hinaus führte Faesers Vorschlag zu einer weiteren Politisierung und Überwachung des Alltags der Menschen und der Nutzung sozialer Medien.

Ohnehin ist es keinem zu erklären, wieso eine schwere Gewalttat bei einer Bewährungsverurteilung oder nach Strafverbüßung nicht zu solch scharfen Forderungen führt, aber eine Äußerung im Netz zur sofortigen Ausweisung führen soll. Schlussendlich wieder mal billiger Populismus. Das Einzige was hilft, ist ein Konzept für Remigration.“

AfD-Fraktion MV

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