Fall Loretta vorm Verwaltungsgericht

Der Fall Loretta landet nun vor dem Verwaltungsgericht Greifswald. Die Mutter des Mädchens klagt auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahmen der Polizei und des Schulleiters, um ihre Tochter zu rehabilitieren. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD-Landtagsfraktion, Enrico Schult:

„Nachdem der Fall des 16-jährigen Mädchens aus dem Richard-Wossidlo-Gymnasium in Ribnitz-Damgarten bundesweit für Schlagzeilen sorgte und für die Aufklärung eigens eine Sondersitzung des Bildungsausschusses einberufen wurde, wird die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen nun gerichtlich überprüft, wie mir die Mutter des Mädchens gestern bestätigte.

Die Mutter der Schülerin lässt durch den renommierten Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Stark aus Köln eine Fortsetzungsfeststellungsklage ausarbeiten, um die Rechtswidrigkeit der Maßnahmen von Polizei und Schulleiter gerichtlich feststellen zu lassen.

‚Es ist wichtig, dass meiner Tochter hier Gerechtigkeit widerfährt, denn sie hat nichts Strafbares getan, und sowohl das Innen- als auch das Bildungsministerium haben das Verhalten der Polizei und des Schulleiters immer wieder verteidigt. Das darf nicht unwidersprochen stehen bleiben, auch im Sinne aller künftig betroffenen Kinder und Eltern, deshalb habe ich mich zu diesem Schritt entschlossen‘, so die Mutter des Mädchens.

Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Stark, der als Staatsrechtslehrer in Nordrhein-Westfalen selber angehende Polizeibeamte ausbildet, hält die Maßnahmen sowohl der Polizei, als auch des Schulleiters für rechtswidrig, weil sie zum einen grob unverhältnismäßig seien, zum anderen bereits Zweifel an dem Vorliegen der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen bestehen.

Wir als AfD-Fraktion begrüßen die gerichtliche Klarstellung, auch um Rechtssicherheit für künftige Fälle und für alle Eltern zu erlangen. Denn es bleibt die Frage: ‚Wie weit darf der Staat in dem Schutzraum Schule eigentlich gehen und in Grundrechte der Kinder und Eltern eingreifen?‘

Da sich sowohl der Innenminister als auch die Bildungsministerin mehrfach demonstrativ hinter dieses robuste Vorgehen ihrer Bediensteten stellten, wären bei einer erfolgreichen Klage der Mutter personelle Konsequenzen unumgänglich. Der Umgang mit dem Beutelsbacher Konsens an unseren Schulen wird auf Antrag meiner Fraktion zudem Gegenstand der nächsten Landtagssitzung im April sein.“

AfD-Fraktion MV

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