Kormoranschäden entschädigen – Küstenfischerei schützen

Zur Haushaltsforderung der AfD-Fraktion, Kormoranschäden auch für Küstenfischer zu entschädigen erklärt der fischereipolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Paul Timm:

„Die AfD-Fraktion setzt sich entschieden für eine gerechte Entschädigung von Kormoranschäden ein, und zwar nicht nur für Binnen-, sondern auch für die Küstenfischer, da diese in Mecklenburg-Vorpommern noch außen vorgelassen werden. Die zunehmende Präsenz von Kormoranen entlang der Küstenregionen hat nicht nur erhebliche Auswirkungen auf die Binnenfischerei, sondern stellt auch eine ernsthafte Bedrohung für die Existenzgrundlage der Fischer an der Küste dar.

Wir sehen in der derzeitigen Situation einen dringenden Handlungsbedarf seitens der Politik, um die berechtigten Interessen der Fischer an der Küste zu schützen. Die vermehrte Ansiedlung von Kormoranen hat nicht nur direkte Auswirkungen auf den Fischbestand, sondern führt auch zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten für die Fischer, die von der Küstenfischerei abhängig sind.

Wir fordern daher, dass Entschädigungsmechanismen geschaffen werden, um die wirtschaftlichen Einbußen der Küstenfischer zu kompensieren. Es ist wichtig, dass die Politik eine ganzheitliche Lösung findet, die sowohl die Belange der Binnenfischer als auch der Küstenfischer berücksichtigt. Die AfD setzt sich dafür ein, dass die Interessen aller betroffenen Gruppen angemessen gewichtet werden und dass die Entschädigungsregelungen gerecht und ausgewogen sind.

Darüber hinaus müssen wir, statt die Fangmengen für unsere Fischer laufend zu beschränken, lieber eine Fangquote für den Kormoran einführen, um die Bestände endlich in den Griff zu bekommen.“

AfD-Fraktion MV

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