Aufgabenzuordnungsgesetz der Landesregierung: Landkreistag bezweifelt Verfassungskonformität

In der heutigen öffentlichen Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Landtages hat der Vertreter des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern die Verfassungskonformität des Aufgabenzuordnungsgesetzes infrage gestellt. Konkret bemängelt er, dass das Land die Kommunen auf den Kosten sitzen lasse, die durch die Verpflichtung zur Erfüllung von Landesaufgaben durch die Kreise und Gemeinden entstünden. Die Landesverfassung verpflichtet das Land, die den Kommunen durch Aufgabenzuweisung entstehenden Mehrbelastungen vollständig auszugleichen, was aufgrund eines unzureichend verfassten Aufgabenzuordnungsgesetzes jedoch nicht geschieht. Dazu erklärt der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Martin Schmidt:

„Nur wenige Jahre nach der Änderung des Aufgabenzuordnungsgesetzes macht die Landesregierung wieder eine Rolle rückwärts und möchte einige Änderungen einführen, die die Planfeststellungsverfahren verschlanken und effizienter gestalten würden. Ursprünglich wollte man den Kommunen mehr Spielraum und Beteiligungsmöglichkeiten im Planfeststellungsverfahren einräumen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die Kommunen kaum über dafür erforderliche Fachkompetenzen und die finanziellen Mittel verfügen und daher gezwungen sind, sich ohnehin wieder an das zuständige Landesamt zu wenden. Die nun angestrebte Gesetzesänderung würde zu Bürokratieabbau führen und die Verwaltung Zeit, Geld und Nerven sparen.

Allerdings geht dem Landkreistag die geplante Änderung nicht weit genug. Der Pflicht zum verfassungsrechtlich garantierten vollumfänglichen Finanzausgleich kommt das Land nicht nach, weswegen von einem dauerhaften Verstoß gegen die Bestimmungen unserer Landesverfassung gesprochen werden muss. Nicht nur die Aufgabenrückübertragung an das Land wäre dringend notwendig gewesen: Auch eine deutliche Erhöhung des Ausgleichsniveaus auf ein hinreichendes Gesamtbudget sei längst überfällig, aber noch nicht eingeplant. So überträgt das Land zwar eine Reihe von Aufgaben an die Kommunen, ist aber lediglich bereit, die sich daraus ergebenden Kosten zu 75 Prozent zu erstatten. Die AfD-Landtagsfraktion tritt für eine faire Finanzausstattung unserer Kreise und Gemeinden ein und fordert die Landesregierung auf, ihre offenen Rechnungen vollumfänglich zu bezahlen.“

AfD-Fraktion MV

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