Strafmündigkeit zur Diskussion stellen – Reifeprozess prüfen!

In Freudenberg wurde ein 12-jähriges Mädchen erstochen. Die zwei mutmaßlichen Täterinnen sollen sich im gleichen Alter befinden. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Horst Förster:

„Die schreckliche Tat von Freudenberg ist nicht die erste ihrer Art. Die Berliner Zeitung titelte kürzlich: ‚Immer mehr gewalttätige Kinder und Jugendliche in Berlin – häufige Messerangriffe‘. In MV wurde 2021 ein 14-jähriger Intensivtäter mit mehr als 50 Straftaten in Untersuchungshaft genommen. Vorhergehende Versuche, ihn in Haft zu nehmen, scheiterten an der fehlenden Strafmündigkeit.

Es drängt sich auf, über eine Herabsetzung der Strafmündigkeit nachzudenken. Unabhängig von der formellen Strafmündigkeit ist die Schuldfähigkeit in jedem Einzelfall zu prüfen. Die Schuldfähigkeit ist das Ergebnis eines Reifeprozesses und tritt deshalb nicht nach dem Kalender mit dem 14. Geburtstag ein. Es ist unerträglich, einen 14-Jährigen zu bestrafen und seinen 13-jährigen Mittäter, der im Einzelfall der Haupttäter und der Reifere sein kann, laufen zu lassen. Bei alledem geht es nicht um ‚Kinderknast‘, sondern darum, in schlimmen Fällen das Jugendstrafrecht anwenden zu können.“

AfD-Fraktion MV

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