Schwesigs Nord-Stream-Lüge bleibt ungeklärt

Das Landgericht Schwerin hatte über einen Antrag der AfD-Fraktion zu entscheiden, mit dem der Ministerpräsidentin untersagt werden sollte, zu behaupten, die AfD habe im Landtag 2021 gegen Nord Stream gestimmt. Anlass war eine entsprechende Aussage der Ministerpräsidentin beim Wahlforum der Ostsee-Zeitung. Dort hatte sie erklärt, sie habe selbst erlebt, wie die AfD 2021 im Landtag gegen Nord Stream gestimmt habe. Nach Auffassung der AfD-Fraktion ist diese Behauptung unwahr und kann so nicht stehen bleiben. Das Landgericht hat den Antrag aus formellen Gründen zurückgewiesen.  Da die Abstimmung, um die es ging, in der 7. Wahlperiode stattgefunden habe, sei davon nur die damalige Fraktion betroffen. Die jetzige Fraktion der 8. Wahlperiode könne daraus keine Rechte geltend machen, weil sie ihre Rechtsnachfolge nicht hinreichend nachgewiesen habe. Hierzu erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Horst Förster:

„Es ist schon befremdlich, dass die Unwahrheit der von der Ministerpräsidentin getätigten Aussage in der Sache gar nicht geklärt wurde, sondern von vornherein versucht wurde, mit formalen Einwendungen einer Entscheidung in der Sache zu entgehen. Zudem tragen diese Einwendungen aus unserer Sicht die Entscheidung nicht. Denn nach den ganzen Umständen bestehen nach unserer Auffassung keine begründeten Zweifel an der Rechtsnachfolge der Fraktion. Diese hat sich entsprechend der Regelung in § 57 des Abgeordnetengesetzes in ihrer konstituierenden Sitzung zur Nachfolgefraktion erklärt. Die Erklärung ist an keine Form gebunden und es besteht auch keine Anzeigepflicht. Ohne Annahme einer Rechtsnachfolge hätte die Liquidation der Fraktion der 7. Wahlperiode zwingend erfolgen müssen. Allein der Umstand, dass dies nicht erfolgt ist, lässt den Schluss auf die Rechtsnachfolge zu. Zudem hat das Justitiariat des Landtags die auch nach außen klar erkennbare Rechtsnachfolge bestätigt.

Dem Landgericht haben diese Umstände jedoch nicht ausgereicht, um von einer Rechtsnachfolge auszugehen. Das ist für uns kaum nachvollziehbar.

Die Strategie der Ministerpräsidentin ist offensichtlich davon geprägt, der AfD keinen Zentimeter entgegenzukommen und an ihrer aus unserer Sicht unwahren Behauptung festzuhalten. Den Vorschlag der AfD, die Sache kostengünstig im Güteverfahren zu beenden, indem die Ministerpräsidentin ihre Aussage als Irrtum einordnet und erklärt, dass sie sich geirrt habe und die Behauptung nicht wiederholen werde, hat die Gegenseite brüsk zurückgewiesen. Die AfD-Fraktion wird gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen.“

AfD-Fraktion MV

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