Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat beim OZ-Forum am 25. August erklärt: „Wir produzieren hier schon an der Küste für fünf Cent die Kilowattstunde den grünen Strom und wir setzen uns dafür ein, mit allen norddeutschen Ländern, dass dieser preiswerte Strom so an die Betriebe, nicht nur an die großen Industriebetriebe, an alle weitergegeben wird.“
Dazu erklärt die energiepolitische Sprecherin der AfD-Landtagsfraktion MV, Petra Federau:
„Frau Schwesig verkauft den Menschen eine Fünf-Cent-Erzählung, die über die tatsächlichen Stromkosten hinwegtäuscht. Zwar bezieht sie ihre Forderung zunächst auf die Wirtschaft. Zugleich erweckt sie aber den Eindruck, in Mecklenburg-Vorpommern stehe Windstrom für fünf Cent je Kilowattstunde zur Verfügung und dieser müsse lediglich an Betriebe und letztlich an die Verbraucher ‚weitergegeben‘ werden. So einfach funktioniert weder der Strommarkt noch das Stromsystem.
Richtig ist, dass Stromgestehungskosten um fünf Cent nur bei äußerst günstigen und sehr seltenen neuen Windprojekten erreichbar sind. Auch der durchschnittliche Zuschlagswert der jüngsten EEG-Ausschreibung für Windenergie an Land lag im Mai 2026 bei 5,06 Cent je Kilowattstunde. Dabei handelt es sich allerdings um Gebote für einen gesetzlich definierten Referenzstandort und nicht um einen allgemeinen Erzeugungs- oder Verbraucherpreis. Der Zuschlagswert wird abhängig von der tatsächlichen Standortgüte korrigiert. Die aktuelle WindGuard-Untersuchung im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums weist für den bereits überdurchschnittlich guten 100-Prozent-Referenzstandort mittlere Stromgestehungskosten von 6,1 Cent aus. Erst bei noch besseren Standortbedingungen sinken diese in Richtung fünf Cent. Solche außergewöhnlich guten Bedingungen sind bundesweit jedoch äußerst selten: Nur 0,3 Prozent der von WindGuard betrachteten neueren Anlagen erreichen eine dafür erforderliche Standortgüte von mehr als 120 Prozent.
Noch deutlicher wird Schwesigs Verkürzung beim Blick auf den realen Strommarkt. Im Januar 2026 lag der Marktwert von Windstrom an Land bei 9,54 Cent je Kilowattstunde, der durchschnittliche Spotmarktpreis bei 11,01 Cent. Diese Werte sind keine Erzeugungskosten, sondern zeigen gerade, dass Gestehungskosten, Marktwert und Börsenpreis unterschiedliche Größen sind. Einen Mechanismus, mit dem die Produktionskosten eines Windrades einfach zum Bezugspreis für Unternehmen oder Haushalte werden, gibt es nicht.
Beim Verbraucher wird die Täuschung besonders deutlich. Der BDEW weist für Januar 2026 einen durchschnittlichen Haushaltsstrompreis von rund 37 Cent je Kilowattstunde aus. Zwischen Schwesigs fünf Cent und diesem Preis liegen mehr als 30 Cent. Denn Stromgestehungskosten sind eben nicht der Strompreis: Hinzu kommen Netzentgelte, Beschaffung und Vertrieb, Messkosten, Steuern, Abgaben und Umlagen.
Gerade deshalb ist Schwesigs Behauptung so irreführend. Sie tut so, als ließe sich das Problem hoher Strompreise im Wesentlichen dadurch lösen, günstigen Windstrom einfach ‚weiterzugeben‘. Dabei muss Strom transportiert, verteilt und in ein jederzeit stabiles Versorgungssystem integriert werden. Für 2026 werden allein 2,725 Milliarden Euro an Mehrkosten umverteilt, die die Bundesnetzagentur ausdrücklich der Integration erneuerbarer Erzeugungsanlagen in besonders belasteten Verteilnetzen zurechnet.
Frau Schwesig verschweigt damit den entscheidenden Teil der Rechnung. Selbst wenn Windstrom an einzelnen außergewöhnlich günstigen Standorten für rund fünf Cent erzeugt werden kann, gibt es deshalb noch lange keinen Fünf-Cent-Strom für die Wirtschaft oder die Bürger. Wer diesen Eindruck erweckt, täuscht über die tatsächlichen Kosten unseres Stromsystems und über die Schwierigkeit hinweg, diese nachhaltig zu senken.“