Lobbyranking 2026: Mecklenburg-Vorpommern tritt bei Lobbytransparenz auf der Stelle

Transparency International Deutschland hat das Lobbyranking der Bundesländer 2026 vorgelegt. Mecklenburg-Vorpommern erreicht darin lediglich 35 Prozent der möglichen Bewertung und belegt Rang 8. Dazu erklärt die AfD-Landtagsabgeordnete Petra Federau:

„Das Lobbyranking macht den Stillstand in Mecklenburg-Vorpommern schwarz auf weiß sichtbar. Schon 2024 erreichte unser Land nur rund 35 Prozent. Zwei Jahre später sind es noch immer nur 35 Prozent. Zum Vergleich: Der Bund erreicht 73 Prozent, Spitzenreiter Baden-Württemberg 59 Prozent.

Besonders schwach schneidet Mecklenburg-Vorpommern beim Lobbyregister und beim legislativen Fußabdruck ab. Beim Lobbyregister erreicht das Land lediglich 24 Prozent, beim legislativen Fußabdruck 14 Prozent. Transparency bewertet das beim Landtag geführte Verzeichnis lediglich als Verbändeliste anstelle eines Lobbyregisters. Angaben über Auftraggeber sowie finanzielle und personelle Mittel der Interessenvertretung fehlen weitgehend. Zudem wird ein erheblicher Teil der Interessenvertreter nicht erfasst. Ein legislativer Fußabdruck, der nachvollziehbar macht, wer auf die Entstehung von Gesetzen Einfluss genommen hat, existiert nicht.

Transparenz darf nicht davon abhängen, von welcher Fraktion ein Vorschlag kommt. Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, wer mit welchen Interessen und welchem finanziellen Aufwand Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung nimmt. Andere Länder zeigen, dass deutliche Verbesserungen möglich sind. Mecklenburg-Vorpommern dagegen ist keinen Schritt vorangekommen.

Die AfD-Fraktion hatte am 29. Mai 2024 einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters für Mecklenburg-Vorpommern vorgelegt (Landtagsdrucksache 8/3753). Vorgesehen waren verpflichtende und öffentlich einsehbare Lobbyregister beim Landtagspräsidium und bei der Staatskanzlei. Auftraggeber und finanzielle Aufwendungen sollten offengelegt und der Einfluss externer Interessenvertreter auf Gesetzesvorlagen durch einen legislativen und exekutiven Fußabdruck nachvollziehbar gemacht werden. Verstöße sollten mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro geahndet werden können. Der Gesetzentwurf fand keine Mehrheit.

Dass deutliche Verbesserungen innerhalb kurzer Zeit möglich sind, zeigt das aktuelle Ranking ebenfalls. Hamburg steigerte seinen Wert seit 2024 von 20 auf rund 50 Prozent und rückte im Ländervergleich um neun Plätze auf Rang 3 vor. Ausschlaggebend war insbesondere die Einführung eines neuen Lobbyregisters. Mecklenburg-Vorpommern verharrt dagegen auf seinem bisherigen Transparenzniveau.

Die AfD-Fraktion hält deshalb an ihrer Forderung fest: Ein verpflichtendes und öffentlich einsehbares Lobbyregister, wirksame Sanktionen bei Verstößen sowie ein nachvollziehbarer legislativer und exekutiver Fußabdruck gehören im neunten Landtag erneut auf die Tagesordnung.“

AfD-Fraktion MV

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