Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion zur Leistungsbewertung an den Schulen äußert sich der bildungspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Enrico Schult, wie folgt:
„Das war mal wieder eine typische Lari-Fari-Beschwichtigungs-Antwort der rot-roten-Landesregierung. An uns als AfD-Landtagsfraktion sind in der letzten Zeit mehrere Fälle aus den Schulen herangetragen worden, in denen ukrainische und weitere Mitschüler mit nicht-deutscher Staatsbürgerschaft beziehungsweise Migrationshintergrund deutlich besser als einheimische Schüler oder gar nicht erst bewertet wurden. Dies stellt eine klare Diskriminierung deutscher Schüler aufgrund der Herkunft dar, höchstwahrscheinlich aus Angst vor Political-Correctness-Vorwürfen. Diese Ungerechtigkeit darf auf keinen Fall Schule machen und ist ein weiterer Beleg für eine völlig falsch verstandene Toleranz.
Aber die Landesregierung windet sich heraus und meint, dass die Zuarbeit für die Beantwortung mehr als 158 Wochen in Anspruch nehmen würde. Offensichtlich hat man gar kein Interesse daran, selbst aktuelle Zahlen zu präsentieren. Dann wären die Noten in unseren Schulen nämlich noch desaströser. Sie verschleiert und verdreht die Tatsachen. Man bezieht sich auf „Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen sprachlichen Voraussetzungen, mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf sowie unterschiedlicher Herkunft“, die gemeinsam unterrichtet werden sollen. Dagegen wäre theoretisch nichts einzuwenden. Aber eine bewusste Bevorzugung aufgrund der Herkunft ist nicht nur ungerecht gegenüber den heimischen Schülern, sondern auch ein klarer Verstoß gegen den in Artikel 3 des Grundgesetzes verankerten Gleichheitsgrundsatz!
Auch der Bezug auf den Nachteilsausgleich greift hier nicht. Dieser ist laut Leistungsbewertungsverordnung MV für Schüler „mit nachgewiesenen Teilleistungsschwächen oder mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf“ geschaffen worden, also mit objektiv nachweisbaren Einschränkungen. Er kann und darf aber nicht greifen bei jungen Schülern mit nicht-deutscher Herkunft, die z.T. seit fünf Jahren und länger im Land oder sogar hier geboren sind und längst das erforderliche Sprachniveau hätten erreichen müssen. Die Schule ist kein Gefälligkeits-Geschenke-Verteilladen. Es muss das Leistungsprinzip nach objektiven Maßstäben für alle Schüler gelten. Ausnahmen können nur bei Schülern mit objektiven Lerneinschränkungen gelten. Wir als AfD-Landtagsfraktion fordern deswegen die strikte Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes in der Schule. Eine fortwährende Diskriminierung einheimischer Schüler ist sofort zu beenden. Mit der AfD würde es diese Zustände nicht geben!“