Tausende Unternehmen in Corona-Rückzahlungsfalle gefangen – Landesregierung opfert Wirtschaft für ideologische Pandemie-Politik

Laut Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu ‚Corona-Hilfen und Rückzahlungen in Mecklenburg-Vorpommern‘ stehen über 2.300 Unternehmen vor Rückzahlungsforderungen in Höhe von fast 39,4 Millionen Euro. Im Schlussabrechnungspaket 1 wurden in 1.847 Paketen Forderungen von 28,5 Millionen Euro erhoben, im Paket 2 in weiteren 472 Paketen 10,9 Millionen Euro. Bis zum 31. Dezember 2025 sind 1.235 Rückforderungen in Verzug geraten. Für lediglich 89 Fälle wurden Stundungs- oder Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen. Dazu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Martin Schmidt:

„Mehr als 2.300 Pakete sollen durch Unternehmen in Millionenhöhe zurückgezahlt werden, diese beinhalten über 17.500 Anträge auf Firstverlängerung. 1.235 Rückforderungen für Überbrückungshilfen sind bis Ende 2025 im Verzug und die Landesregierung einigt sich nur in 89 Fällen auf Stundung. Viele Betriebe haben schlicht keine Liquidität mehr. Statt die wahren Dimensionen durch eine klare Aufschlüsselung auch der Soforthilfen transparent zu machen, versucht die Regierung offenbar zu verschleiern oder es mangelt am notwendigen Gespür für die existenzielle Bedrohung vieler Betriebe. Bei vielen betroffenen Unternehmen ist die Liquidität nicht mehr gegeben und der finanzielle Ruin droht.

In einem neuen Antrag zur Förderung von Unternehmen fordert die AfD-Fraktion eine umfassende Bestandsaufnahme der durch das Corona-Chaos verursachten, nicht oder unzureichend kompensierten wirtschaftlichen Schäden. Wir wollen die nicht kompensierten Schäden erfassen und ein ergänzendes Förderprogramm für die Betroffenen schaffen. Praxisnah, zielgenau und ohne neue Bürokratie-Hürden. Statt ideologischer Blockade braucht Mecklenburg-Vorpommern eine pragmatische Wirtschaftspolitik, die Existenzen sichert und Arbeitsplätze erhält. Auf dieser Grundlage soll ein zielgenaues ergänzendes Landesförderprogramm entwickelt werden, das insbesondere Soloselbstständige, Kleinstunternehmen und indirekt Betroffene berücksichtigt, die durch die Raster der bisherigen Hilfsprogramme gefallen sind. Nachweisanforderungen müssen praktikabel und verhältnismäßig sein, um weiteren Bürokratiewahnsinn zu vermeiden. Alles in Einklang mit dem europäischen Beihilferecht und mit möglicher Kofinanzierung durch Bund oder EU.

Außerdem fordern wir seit Langem einen parlamentarischen Corona-Untersuchungsausschuss, um die Folgen der Pandemiepolitik schonungslos aufzuarbeiten.“

AfD-Fraktion MV

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