Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) bedarf der Umsetzung in nationales Recht. Dieser Schritt stellt aufgrund der notwendigen Finalisierung bis Juni 2026 „eine erhebliche Herausforderung“[1] für Bund und Länder dar. Ein Teil der Reform ermöglicht neue Möglichkeiten zur Beschränkung der Bewegungsfreiheit von Asylbewerbern.[2] Die nach geltendem Europarecht vorgesehenen Dublin-Rücküberstellungen scheiterten zuletzt in Mecklenburg-Vorpommern auf eklatante Art und Weise. Zur Umsetzung der GEAS-Reform erklärt der migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jan-Phillip Tadsen:
„Im Kalenderjahr 2024 wurden nur 4,8 Prozent der Überstellungsersuchen gemäß Dublin-III-Verordnung erfolgreich durchgeführt.[3]Der akute Handlungsbedarf mit Blick auf ein kaputtes Asylsystem ist seit langem bekannt; er wird für das Jahr 2025 nicht anders zu bewerten sein. Jeder verantwortungsbewusste Migrationspolitiker sollte um diese Dysfunktionalität wissen und im Interesse der eigenen Bevölkerung an einer spürbaren Verbesserung arbeiten.
In der Fragestunde des Landtages vergangenen Donnerstag konfrontierte ich Herrn Pegel mit den Umsetzungsnotwendigkeiten der GEAS-Reform auf Bundesländerebene. Seine Antwort ging auf Fragen der Kostenübernahme durch den Bund im Zuge der medizinischen Versorgung im grenznahen Raum ein. Der Innenminister vermied es im Landtag leider, jede mögliche Neujustierung für eine robustere Durchsetzung von Rücküberstellungen auch nur anzusprechen.
Die GEAS-Reform gibt dem Land neue Spielräume für eine Effektivitätssteigerung beim Thema Rücküberstellungen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern sollte diesen Spielraum schnellstmöglich nutzen, um die Durchsetzungsfähigkeit des Staates spürbar zu stärken. Wer es mit einer asylpolitischen Wende ernst meint, muss die Bewegungsfreiheit von Asylbewerbern durch eigene Haftkapazitäten in Mecklenburg-Vorpommern einschränken.“
[1] https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1140686
[2] Welt am Sonntag vom 01.02.2026
[3] LT- Drucksache 8/4529.