Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 15.01.2026 die Haftbeschwerde eines mutmaßlich an der Pipeline-Sprengung Beteiligten verworfen sieht dahinter eine Geheimdienstoperation der Ukraine. Der BGH geht in seiner Entscheidung vom 15. Januar 2026 über die Haftbeschwerde des kürzlich von Italien an Deutschland ausgelieferten ukrainischen Soldaten davon aus, dass dieser als führendes Besatzungsmitglied der „Andromeda“ an der Sprengung der Nord-Stream-Pipeline am 26. September 2022 beteiligt war. Von dem Schiff aus sollen Taucher die Sprengsätze an drei Leitungen angebracht haben. Zudem geht das Gericht davon aus, dass es sich bei dem Anschlag um einen vom ukrainischen Geheimdienst gesteuerten Sabotageakt handelt. Das von der Verteidigung geltend gemachte „Kombattantenprivileg“, wonach der Sabotageakt als legale Schädigungshandlung im Krieg der Ukraine gegen Russland gerechtfertigt sei, hat der BGH verworfen. Die Pipelines seien kein legitimes militärisches Ziel, da es sich dabei um zivile Infrastruktureinrichtungen handele. Hierzu äußert sich der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Horst Förster, wie folgt:
„Diese Entscheidung war die Medien bis jetzt eher eine Randnotiz wert und hat die öffentliche Aufmerksamkeit kaum erreicht. Das kann so nicht bleiben. Denn diese Entscheidung hat eine enorme politische Sprengkraft.
Es geht jetzt nicht mehr um Spekulationen, sondern um die vom BGH mit hoher Wahrscheinlichkeit festgestellte Tatsache, dass eine Gruppe von 7 inzwischen identifizierten Personen den Anschlag gegen die deutsche Infrastruktur im Auftrag des ukrainischen Geheimdienstes, d.h. real übersetzt, im Auftrag Selenskyjs begangen hat.
Danach ist ein in der Geschichte wohl einmaliger Vorgang zu konstatieren:
Ein Staat betätigt sich als Hauptunterstützer eines anderen sich mit einem Drittstaat im Krieg befindlichen Staates, obwohl es selbst Opfer eines von dem unterstützen Staat initiierten schweren Sabotageakts gegen die eigene Infrastruktur ist. Und es setzt diese Unterstützung auch nach Kenntnis davon sogar noch verstärkt fort.
Dass diese Situation nicht einmal als Problem wahrgenommen und dazu kein öffentlicher Diskurs stattfindet, offenbart ein demokratisches Vakuum, das es so vermutlich nur in Deutschland mit einem Hang zur neurotischen Selbstschädigung geben kann. Der deutsche Steuerzahler möchte zumindest wissen, mit welcher Legende Selenskyj auf entsprechende Vorhalte der Bundesregierung reagieren wird. Zudem dürfte sich konsequenterweise bald auch die Frage stellen, wann ein Haftbefehl gegen Selenskyj in Betracht kommt.“