Angler müssen bedrohte Fischarten per App melden: EU-Bevormundung schadet Einheimischen und Angeltourismus

Zu der neuen EU-Regelung seit dem 10. Januar 2026, wonach Freizeitfischer ihre Fänge bedrohter Fischarten verpflichtend per App melden müssen, erklärt der fischereipolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Paul Timm:

„Erst das faktische Aal-Fangverbot für Freizeitfischer, jetzt die nächste EU-Schikane: Angler sollen ihre Fänge auf See per Smartphone melden. Diese Verordnung ist realitätsfern, praxisuntauglich und ein weiterer Akt der Bevormundung gegenüber Freizeitfischern und Einheimischen, die seit Generationen verantwortungsvoll fischen.

Offenbar stellen sich die Brüsseler Schreibtischtäter vor, dass ein Angler in dicker Ölzeug-Kleidung, mit nassen Händen, Wind, Wellengang und Fisch an Bord seelenruhig ein Smartphone bedient, Apps öffnet und Formulare ausfüllt. Wer jemals auf einem Angelkutter stand, weiß: Das ist absurd. Auf See zählt Sicherheit, Erfahrung und schnelles Handeln, nicht die Bedienung einer App.

Freizeitfischer und einheimische Angler investieren bereits erhebliche Summen in Scheine, Kurse, Ausrüstung und Abgaben. Sie verfügen über fundierte Kenntnisse der Fischbestände und handeln verantwortungsbewusst. Die stellt ein Misstrauensvotum gegen Fischer jeden Fischer dar, die unsere Küstenkultur und den Angeltourismus überhaupt erst tragen.

Diese Verordnung trifft nicht nur Angler, sondern ganze Regionen. Der ohnehin angeschlagene Angeltourismus wird weiter geschwächt, spontane Angeltouren werden unattraktiv, Einheimische wie Gäste gleichermaßen abgeschreckt. Wer Urlauber mit Bürokratie, Meldepflichten und App-Zwang empfängt, braucht sich über ausbleibende Gäste nicht zu wundern.

Wir als AfD-Fraktion lehnen diese EU-Verordnung entschieden ab. Sie dient nicht dem Fischschutz, sondern ausschließlich der Ausweitung von Kontrolle, Auflagen und Gängelung. Gegen diese und weitere praxisferne Eingriffe von der EU werden wir uns auch künftig mit Nachdruck zur Wehr setzen.“

AfD-Fraktion MV

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