Anlässlich der Absichtserklärung von Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Die Linke), das Containern straffrei zu stellen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Horst Förster:
„Mit der Zielsetzung, die Entnahme von Lebensmitteln aus Abfallbehältnissen des Lebensmittelhandels straffrei zu stellen, befindet sich die Justizministerin auf einem Holzweg. Ihren Vorstoß, das auf die Tagesordnung der Justizministerkonferenz setzen zu wollen, kritisiert die AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern.
Juristisch wird es keinen Unterschied durch den Gesetzesvollzug zeitigen, weil bereits jetzt bei dieser Art von Diebstahl regelmäßig von einer Strafverfolgung abgesehen wird. Andererseits besteht das Risiko, dass eine Gesetzesänderung als Aufforderung zum Containern – auch unter Nicht-Einhaltung der selbst von der Ministerin geforderten Einschränkungen – führen könnte. Sozial bessert es die Lage bedürftiger Menschen nicht, denn strukturell verbleiben sie in ihrer Not und wenden sich nicht richtigerweise den Tafeln zu.
Hier setzt eine Kritik von uns an, denn die Tafeln sind der vorgesehene Ort für die Beschaffung von günstigen bzw. kostenfreien Lebensmittelprodukten. Die Maßnahme der Ministerin wird weder an der Verschwendung der Lebensmittel noch an der starken Belastung der Justiz etwas ändern. Darüber hinaus entstehen dem entsorgenden Lebensmittelhandel Haftungsrisiken infolge potenzieller Lebensmittelvergiftungen oder Verletzungen auf dem Betriebsgelände, während die Lebensmittel entnommen werden.
Die Idee Frau Bernhardts kommt nicht über Symbolpolitik hinaus und verbessert leider in keinster Weise die Notlagen der Betroffenen. Die 1975 aus dem Strafgesetzbuch gestrichene Mundraub-Regelung bedarf keiner Wiedergeburt.“