Deutschland wieder sicher machen!
Präambel
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Diese Pflicht aus Artikel 1 des Grundgesetzes bindet alle staatliche Gewalt des Bundes und der Länder gleichermaßen. Zu den Kernaufgaben des Staates gehört es, die Grundrechte aller Menschen und die damit verbundene Sicherheit in unserem Land wirksam zu schützen. Die Sicherheitsbehörden sind Garanten unseres Staates. Sie gewährleisten die öffentliche Sicherheit und sind Träger des staatlichen Gewaltmonopols. Ohne die Durchsetzung von Sicherheit, Recht und Ordnung ist freiheitliches Leben in einer demokratischen Gesellschaft nicht möglich.
Die Bürger können nur frei leben und sich entfalten, wenn sie nicht fürchten müssen, dass ihre Grundrechte und Freiheiten durch Kriminalität, Terror oder Willkür gefährdet sind. Die öffentliche Sicherheit ist Grundvoraussetzung dafür, dass die Bürger Vertrauen in den Staat haben. Dies wird maßgeblich durch die politischen Verantwortlichen sowie die Qualität der Arbeit von Polizei- und Ordnungsbehörden, Justiz, Feuerwehr und Rettungsdiensten bestimmt.
Vertrauen in den Staat wieder herstellen
Bundesweit stieg die Zahl der Straftaten im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um 11,5 Prozent. Politische Kriminalität wächst, Islamisten, Rechts- und Linksextremisten gefährden die Sicherheit, Deutschland steht im Fadenkreuz internationaler Cyber-Angriffe. Gleichzeitig steht Deutschland vor der Herausforderung einer unbegrenzten, unkontrollierten und illegalen Massenzuwanderung. Besorgniserregend ist vor allem der überdurchschnittliche Anstieg von Gewaltkriminalität, Sexualdelikten und Messerattacken, die Leib und Leben unserer Bürger im öffentlichen Raum und ihrem persönlichen Lebensumfeld direkt bedrohen. Bei diesen Straftaten sind Ausländer, insbesondere Zuwanderer, proportional deutlich überrepräsentiert.
Angesichts der sicherheits- und migrationspolitischen Lage fordern die AfD-Fraktionen ein konsequent handelndes Bundesministerium des Inneren, welches die aktuellen Herausforderungen annimmt und wirksam bewältigt.
Obwohl die gesellschaftlichen Ressourcen längst ausgeschöpft sind, steht Bundesinnenministerin Nancy Faeser für:
- unbegrenzte Zuwanderung
- weitere Belastungen der Kommunen und Steuerzahler
- Verfall der öffentlichen Sicherheit
Sie schwächt mit fragwürdigen Personalentscheidungen wie der Entlassung des Chefs des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unsere Sicherheitsstrukturen und irritiert mit unqualifizierten Äußerungen zu leichteren Abschiebungen von Angehörigen krimineller Clans, statt die bisherige Abschiebepraxis zu reformieren.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser steht für Kontrollverlust und gefährdet die Innere Sicherheit Deutschlands.
Kriminalität realistischer erfassen
Die Polizeilichen Kriminalitätsstatistiken (PKS) müssen alle relevanten Fakten enthalten und ein realistisches Bild der Kriminalität darstellen. So müssen die PKS doppelte Staatsbürgerschaften und einen Migrationshintergrund von Tatverdächtigen sowie den legalen oder illegalen Waffenbesitz im Zusammenhang mit Tatwaffen erfassen. Nur durch Kenntnis dieser Fakten können wir effektive Präventionsmaßnahmen ergreifen, unsere Bürger wirksam schützen und Schlüsse für andere Politikfelder ziehen. Außerdem müssen die PKS und andere Daten der Polizeibehörden mit den Daten der Justiz-, Justizvollzugs- und Ausländerbehörden zusammengeführt werden, um Erkenntnisse ableiten und aufenthaltsrechtliche Maßnahmen durchführen zu können. Dies sollte sowohl innerhalb der Bundesländer als auch zwischen den Bundesländern und mit Bundesbehörden geschehen.
Die PKS erfassen nur Straftaten, die der Polizei und der Staatsanwaltschaft bekannt sind. Das Dunkelfeld der nicht angezeigten Delikte übersteigt diese aber gerade bei besonders schwerwiegenden Straftaten wie Sexualdelikten, Kindesmissbrauch und Clan-Kriminalität um ein Vielfaches. Um die tatsächliche Kriminalitätslage zu verstehen, sind regelmäßige Dunkelfeldstudien daher dringend erforderlich. Die Dunkelfeldstudie des BKA muss deshalb deutlich umfassender gestaltet und in enger Zusammenarbeit mit den Ländern durchgeführt werden.
Klaren Fokus auf Organisierte Kriminalität und Clan-Kriminalität legen
Immer mehr entwickelt sich die Clankriminalität als Teil der Organisierten Kriminalität (OK) zu einem unkontrollierbaren „Staat im Staate“. Bislang ist es den Strafverfolgungsbehörden nicht gelungen, diese wirksam zu bekämpfen. Erklärtes Ziel muss die Herbeiführung einer positiven Trendwende bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und Clan-Kriminalität sein.
Die Organisierte Kriminalität, insbesondere Clankriminalität, macht nicht vor Ländergrenzen halt. Die AfD-Fraktionen fordern daher eine verbesserte Kooperation der Sicherheitsbehörden des Bundes mit den Ländern. Eingriffsermächtigungen, wie die Vermögensabschöpfung mit einer verfassungskonformen Beweislastumkehr bei unklarer Vermögensherkunft, sind ebenso unumgänglich, wie eine konsequente Anwendung ausländerrechtlicher Maßnahmen.
Abschiebung von Kriminellen erleichtern
Die Ausweisung und Abschiebung ausländischer Straftäter ist gesetzlich zu restriktiv geregelt und stößt auf vielfältige praktische Hindernisse. Dies bedeutet, dass solche Maßnahmen nur in seltenen und schwerwiegenden Ausnahmefällen möglich sind. Es ist daher dringend erforderlich, die Gesetzeslage zu verschärfen, um die Interessen unserer Bürger und die öffentliche Sicherheit besser zu schützen. Bei der Abwägung zwischen dem Bleibeinteresse ausländischer Straftäter und den Sicherheitsbelangen unserer Gesellschaft muss ein höheres Gewicht auf die letzteren gelegt werden. In diesem Zusammenhang ist die Zahl der Plätze für Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam deutlich zu erhöhen.
Der Druck auf Herkunftsstaaten, ihre Staatsbürger zurückzunehmen, muss spürbar intensiviert werden. Insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Straftaten muss die Abschiebung von der Ausnahme zur Regel werden.
Grenzen wirksam schützen
Wirksamer Grenzschutz und die konsequente Abschiebung ausländischer Straftäter sind wesentliche Bestandteile einer umfassenden Strategie zur Steigerung der inneren Sicherheit. Ein entscheidender Schutzmechanismus besteht darin, nicht berechtigte Personen an der Einreise ins deutsche Hoheitsgebiet zu hindern. Dies erfordert umfassende stationäre und mobile Grenzkontrollen entlang der deutschen Außengrenzen. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Kontrolle über die Einreise in das Land wiederzuerlangen und potenzielle Gefahren für die innere Sicherheit frühzeitig zu erkennen und abzuwenden. Sie sind ein entscheidender Bestandteil eines wirksamen Sicherheitskonzepts und tragen dazu bei, unsere Bürger zu schützen. Dafür muss die Bundespolizei personell deutlich gestärkt werden.
Sicherheitsbehörden bundesweit harmonisieren und koordinieren
Die Polizeiarbeit in Deutschland ist länderübergreifend vergleichbar. Besonders deutlich wird dies bei gemeinsamen Einsätzen der Bereitschaftspolizeien. Trotz der identischen Tätigkeiten besteht eine Ungleichbehandlung von Beschäftigten des Bundes und der Länder bei der Besoldung und Versorgung insbesondere bei länderübergreifenden Einsätzen. Des Weiteren führen die unterschiedlichen Ausgestaltungen von Polizei- und Versammlungsgesetzen zu Unstimmigkeiten in der Rechtsanwendung. Die Harmonisierung der Polizeigesetze und der Versammlungsgesetze der Länder ist nicht nur folgerichtig, sondern eine grundlegende Voraussetzung für eine verlässliche länderübergreifende Polizeiarbeit.
Die AfD-Fraktionen fordern daher von der Innenministerkonferenz (IMK), sich für entsprechende Eingriffsermächtigungen sowie besoldungs- und versorgungsrechtliche Regelungen einzusetzen.
Das gilt auch für die Aufgaben der Terrorismusbekämpfung und -abwehr des Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ). Hier ist eine Angleichung, insbesondere im Rahmen der Ebenengerechtigkeit, der Bundesbehörden sowie der 16 Landeskriminalämter und Landesämter für Verfassungsschutz notwendig.
Nikolaus Kramer, MdL, Mecklenburg-Vorpommern
Jan-Phillip Tadsen, MdL, Mecklenburg-Vorpommern
Karsten Woldeit, MdA, Berlin
Dr. Gottfried Curio, MdB, Deutscher Bundestag
Florian Schröder, MdL, Sachsen-Anhalt
Daniel Lindenschmid; MdL, Baden-Würtemberg
Klaus Herrmann, MdL, Hessen
Dr. Jan Bollinger, MdL, Rheinland-Pfalz