Kulturelles Erbe wird rücksichtslos geopfert: Lediglich 29 Denkmäler als besonders schützenswert erachtet

Auf der heutigen gemeinsamen Sitzung des Agrar-, Wirtschafts- und Wissenschaftsausschusses wurden die Prüfaufträge im Zusammenhang mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der naturschutzrechtlichen Zuständigkeit zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert. Hierbei nahm insbesondere die Debatte zum Umgang mit dem Denkmalschutz einen zentralen Platz ein. Dazu erklärt der denkmalschutzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thore Stein:

„Der Denkmalschutz war bisher ein gewichtiger Gegenspieler für den radikalen Ausbau der Windkraft in unserem Land. Der Schutz der historisch gewachsenen und deutschlandweit einzigartig erhaltenen Kulturlandschaft wurde oftmals als gewichtiger angesehen als die Errichtung von Windrädern.

Damit ist nun Schluss. Lediglich 29 Denkmäler von mehreren tausend im Suchraum für die Windeignungsgebiete vorhandenen Baudenkmäler wurden als besonders schützenswert erachtet. Interessanterweise befinden sich die meisten dieser Gebäude und Anlagen im Eigentum des Landes.

Insbesondere den unzähligen privaten, hochengagierten Denkmaleigentümern, die mit viel Hingabe und finanzieller Belastung die historische Bausubstanz erhalten, wird damit signalisiert, dass man nicht gedenkt, Rücksicht auf den Werterhalt ihres Eigentums zu legen. Viel schlimmer aber ist es, dass gewillte Investoren für denkmalsgeschützte Gebäude wohl in Zukunft einen großen Bogen um Windeignungsgebiete machen werden. Denn insbesondere die touristische Nutzung wird stark in Frage gestellt, wenn in einer historischen Sichtachse eines Gutsparks gewaltige Windräder stehen.“

AfD-Fraktion MV

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